Art
Sonderbau

Baujahr
VEP 28 Gemeinde Haar: Vorplanung seit 2016, Satzungsbeschluss 2020, Eingabeplanung 2020, Baubeginn voraussichtlich 2021

Bauherr
Fa. Haarer Grund M24 GbR, vertreten durch die KM IMMO Projektgesellschaft mbH

Geschoßfläche
10.850 m²

Städtebaulicher Rahmenplan Gemeinde Haar für die Südseite der B 304 an der 1,6 km langen Ortsdurchfahrt
Die stadträumliche Wahrnehmung der Gemeinde Haar wird entscheidend durch die Ortsdurchfahrt (Münchener Straße / B304) zwischen Hans-Pinsel-Straße und Vockestraße durch die vorhandene Straßenrandbebauung geprägt. Während die nordseitige Bebauung (der westlichen Hälfte) als relativ homogene, 4-5 geschossige Randbebauung erscheint, wirkt die Südseite in diesem Abschnitt ungeordnet, zufällig heterogen. Ausgehend von verschiedenen Bauvoranfragen (z.B. Münchener Straße 24 und B304/Ecke Grasbrunner Straße) hat der Gemeinderat Haar einen städtebaulichen Rahmenplan gefordert, um zu einer geordneten und gestalterisch ansprechenden Gesamtlösung zu kommen. Mit der Rahmenplanung wurde das Architekturbüro Goergens und Miklautz beauftragt.
Inzwischen ist der erste Abschnitt als Vorhaben- und Erschließungsplan von uns weiterentwickelt worden.  Für den VEP 28 wurde nach intensiver Diskussion im Gemeinderat Haar am 28. Januar 2020 der Satzungsbeschluss gefasst. Das Projekt befindet sich zurzeit in der Entwurfs –und Eingabeplanungsphase.

Auszug des VEP 28
Anlass und Gegenstand der Planung ist das Vorhaben der Haarer Grund M24 GbR, die vorhandenen Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs durch Neubebauung zu ersetzen. Gegenstand des Planungsvorschlags innerhalb des Geltungsbereiches des VEP 28 sind dabei überwiegend Wohnbebauung sowie wohnverträgliche Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss des Baukörperriegels entlang der Münchener Straße und im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des Baukörpers A. Darüber hinaus sind weitere Flächen für Büro und Verwaltung in den Teilen der Obergeschosse des Baukörperriegels entlang der Münchener Straße. Die Bebauung ist dabei so geplant, dass sie nicht nur sich selbst, sondern insbesondere auch die südliche Wohnbebauung vor dem Lärmeintrag der B 304 schützt. Durch diese Schallschutzbebauung entsteht ein ruhiger, lärmgeschützter, nach Süden offener Innenhof mit hoher Aufenthaltsqualität. Mit der Überplanung beauftragt ist das Architekturbüro Goergens Miklautz Partner GmbB.

Kurz zusammengefasst
Erstes Wohnungsbauprojekt in Haar an der Münchener Straße aus dem Umgriff des städtebaulichen Rahmenplans in Haar (Südseite B304). VEP 28 von G+M erarbeitet und am 28. Januar 2020 per Satzungsbeschluss genehmigt. Zurzeit in der Entwurfs- und Eingabeplanungsphase, mit einer Geschoßfläche von 10.850 m², 123 Wohneinheiten, 8 Gewerbeeinheiten und 182 Tiefgaragen-Stellpltzen.
60% der Wohneinheiten sind Mietwohnungen, davon 16 durch SOBON geförderte Sozialwohnungen. Das 13-geschossige Wohnhochhaus mit Penthouse wird 40 m hoch.

Städtebauliche Gesamtkonzeption, Bebauungsplan, Planung Gebäude und Freianlagen LP 1-4
Goergens Miklautz Partner GmbB, München
Gert F. Goergens, Dipl.-Ing. (Univ.) DWB Architekt u. Stadtplaner
Christian Weigl, Dipl.-Ing. (Univ.) Architekt u. Stadtplaner
Petra Wellnhofer, Dipl.-Ing. (FH) Architektin
Anne Baumgartner, Dipl.-Ing. (Univ.) Landschaftsarchitektin
Christian Dech, Dipl.-Ing. (FH) Stadtplanung
Serena Savi, Dottoressa in architettura Classe LM-4 (DM270)
Ladan Badiei,M.Eng. Landschaftsarchitektur

Bodengutachter
SakostaCAU, München

Statik
Ingenieurbüro Aster Ingenieurbüro für Baustatik GbR, München

Bauphysik/Schall/Akustik
Müller BBM, Planegg

Brandschutz
DAI GmbH Gebäudeplanung-Brandschutz, München

Verkehrsgutachter
Schuh & Co. GmbH, Germering